Ja, die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Unabhängig davon, ob die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis übersteigen oder ob die Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen den Kaufpreis übersteigen, wird bei Überschreiten der Obergrenze der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Leistungen erstattet. Wenn Ersatzteile fehlen, wird eine Kostenersatzpauschale festgelegt. Die Garantie erlischt vorzeitig, wenn die Garantieobergrenze überschritten wird.